Versteigerungsbedingungen

Versteigerungsbedingungen - Präsenz- und LIVE-Auktion (Beachten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung des/der Auftraggeber. Eigenware wird für eigene Rechnung in eigenem Namen veräußert. Sie ist entsprechend gekennzeichnet und unterliegt der Differenzbesteuerung, § 25a UStG. Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen. Mit der Abgabe eines Gebotes werden die folgenden Versteigerungsbedingungen, die sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf gelten, anerkannt.
1. Teilnahme an der Versteigerung
1.1 Die persönliche Teilnahme an der Versteigerung ist nur mit einer Bieternummer möglich. Diese wird für die Dauer der Versteigerung erteilt. Voraussetzung ist, daß sich der Bieter ausweist, seinen vollständige Namen und eine inländische Anschrift angibt oder entsprechende Sicherheiten leistet. Bieter, die im Auftrag eines anderen ersteigern, haften neben diesem selbstschuldnerisch. Der Teilnehmer haftet für den Verlust und jedwede missbräuchliche Nutzung der ihm erteilten Bieternummer. Der Inhaber einer Bieternummer, unter der ein Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.
1.2. Der Versteigerer kann ohne Angabe von Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist nicht berechtigten Personen am Versteigerungsort untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadensersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt.
2. Obliegenheit zur Besichtigung und Gewährleistungsausschluss
2.1 Das Versteigerungsgut kann vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die eigenständige Inbetriebnahme von Geräten, Maschinen, Fahrzeugen u.a. ist strengstens untersagt. Die Einlassung, die Besichtigungsmöglichkeit nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu späterer Reklamation. Jeder Besucher haftet für einen von ihm verursachten Schaden. Verschulden ist hierbei nicht nachzuweisen.
2.2 Die Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte jedweder Art. Angegebene technische Daten, Maße, Gewichte, Baujahre etc. sind unverbindlich. Irrtum ist vorbehalten. Der Bieter verzichtet auch im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Besichtigungsmöglichkeiten auf die Geltendmachung etwaiger Produkthaftung. Der/Die Bieter erkennen an, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernommen wird. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich beim Zuschlag befinden.
2.3. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen den Versteigerer sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, sowie Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2.4. Sofern Objekte des Dritten Reichs angeboten und versteigert werden, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken. Mit Abgabe eines Gebotes wird versichert, diese Gegenstände nur zu o.g. Zwecken erwerben zu wollen.
3. Ablauf der Versteigerung
3.1 Alle Gegenstände werden freibleibend angeboten und Änderungen sind bis zum Versteigerungstermin vorbehalten. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzunehmen. Der Aufruf liegt im Ermessen des Versteigerers. Er erfolgt i.d.R. zum angegebenen Limit. Gesteigert wird in der Regel bis 180 € um 10 €, darüber um ca. 10 % oder nach Ermessen des Auktionators. Gebote auf unlimitiert angebotene Gegenstände werden nach Ermessen und regelmäßig erst ab einem Gebot von € 10 angenommen.
3.2 Kaufaufträge (schriftliche Gebote) müssen schriftlich erteilt werden und spätestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn beim Versteigerer eingehen. Die darin enthaltenen Preise gelten als Limite für den Zuschlag. Das Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufträge per e-mail bedürfen der Bestätigung durch den Versteigerer. Aufträge per Telefon werden nur nach vorheriger Legitimation, s.o., und Bestätigung durch den Versteigerer berücksichtigt. Aufträge können jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
3.3 Gebote via Telefon können nur für Objekte beauftragt werden, die mit 200 € oder höher limitiert sind. Ist die bietende Person zum Zeitpunkt des Aufrufes telefonisch nicht erreichbar, so bietet der Versteigerer bis zur Höhe des im Auftrag angegebenen Höchstgebotes mit. Ist im Auftrag kein Höchstgebot angegeben, ist grundsätzlich das Limit geboten. Gebote unter dem Limit sind als Telefongebot nicht möglich.
3.4 Für technische Übertragungsfehler oder das Zustandekommen von Verbindungen (e-mail, Fax, Telefon) haftet der Versteigerer nicht.
3.5 Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Gebote sind bindend und können nicht zurückgenommen werden. Der Versteigerer hat das Recht, ein Gebot abzulehnen oder unter Vorbehalt zuzuschlagen. Der vorbehaltlose Zuschlag wird mit der Absendung der schriftlichen Benachrichtigung bzw. Rechnung an die vom Bieter genannte Anschrift wirksam. Die Höhe der Mindestgebote bestimmt der Versteigerer. (Irrtum vorbehalten). Preise / Limite und Gebote verstehen sich in EURO für jeden Gegenstand ab Auktionsort, Fundament oder Standort undemontiert und unverladen.
3.6 Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Auktionator. Uneinigkeit über das Letztgebot wird durch erneutes Ausbieten behoben. Dies gilt auch, soweit irrtümlich ein rechtzeitiges höheres Gebot übersehen worden ist.
4. Zuschlag, Gefahrenübergang, Abholung, Versand
4.1 Ein Kaufvertrag kommt durch Zuschlag oder Einigung über ein Gebot außerhalb der Versteigerung im Nachverkauf zwischen Auftraggeber und Bieter zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Diese Hauptleistungspflichten sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen.
4.1 Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und einem Aufgeld in Höhe von 16,81 % auf die Zuschlagsumme zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Für Zuschläge, die über angebotenes LIVE-Bieten erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 3 % (www.niederauer-auktionen.de, lot-tissimo, the-saleroom) zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer erhoben.
4.2 Die zugeschlagenen Gegenstände sind sofort nach Ende der Versteigerung abzunehmen. Abwesende Erwerber sind verpflichtet, ersteigerte Gegenstände unverzüglich nach Mitteilung des Zuschlages abzuholen (Holschuld). Soweit Bieter ausschließlich mittels schriftlicher Gebote an der Versteigerung teilnehmen, ist der Kaufpreis innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen und in gleicher Frist die Gegenstände abzunehmen. Ein unentgeltlicher Verwahrauftrag zwischen Versteigerer/Auftraggeber und Ersteigerer wird nicht geschlossen. Eine Sachversicherung für ersteigerte Gegenstände besteht nicht. Für den Untergang oder für nachträglich eingetretene Mängel von oder an ersteigerten Gegenständen haften weder der Versteigerer noch der Auftraggeber. Die Bewachung bzw. Versicherung ersteigerter Gegenstände obliegt dem Ersteigerer.
4.3 Die Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Mitüberweisung einer auf einer Rechnung angegebenen Versandpauschale gilt als Beauftragung des Versands. Der Versand erfolgt erst nach Zahlung und ggf. erforderlicher weiterer Angaben, wie Telefonnummer, abweichende Versandanschrift etc. Bei der Auswahl des Versanddienstleisters hat der Versteigerer freie Wahl. Versandkosten werden je nach Verpackungsaufwand und Kosten des Versanddienstleisters berechnet. Die Verpackung erfolgt grundsätzlich nach DHL Standard-Verpackungsmethode, Schutzniveau 1 (nicht zerbrechliche Gegenstände).
4.4 Im- bzw. Exportbeschränkungen, Beschränkungen durch Sanktionen und anderweitige gesetzliche. Regelungen, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, für bestimmte Objekte und Materialien (wie z.B. Elfenbein), können die Ein- und/oder Ausfuhr von Gegenstände, inkl. des Versands verhindern. Der Käufer hat im Falle, daß ein von ihm erworbener Gegenstand solchen Beschränkungen unterliegt, nötige Genehmigungen einzuholen und zum Zweck des Versands dem Versteigerer zur Verfügung zu stellen. Etwaige in diesem Zusammenhang entstehende Kosten, Zölle, Abgaben etc. sind vom Käufer zu tragen.
Ausfuhranmeldungen ab einem Gesamtwarenwert von 1.000 € werden nur für den Warenversand per DHL-Paket durchgeführt.
5. Verzug
5.1 Verweigert der Käufer die Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, ist der Versteigerer berechtigt, 37% der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis zu fordern. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadensersatzanspruch übergehen. Forderungen des Auftraggebers kann der Versteigerer für dessen Rechnung im eigenen Namen geltend machen.
5.2 Nicht abgeholte Gegenstände werden entweder auf Kosten des Käufers bei einer Spedition ein- bzw. zwischengelagert, wobei jede Lagerung und Transporte, Demontagen etc. grundsätzlich für Rechnung und Gefahr des Käufers erfolgen, oder erneut zum Kauf angeboten. Dabei haftet der Erstkäufer für den Mindererlös und etwaige mit dem erneuten Angebot entstehende Kosten.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1 Ist der Versteigerer aus irgendeinem Grund zum Schadenersatz verpflichtet, hat er einen Folgeschaden nicht zu tragen.
6.2 Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung und werden unter dem Vorbehalt der nachträglichen Korrekturen erstellt.
6.3 Der Kaufvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Supranationale Rechte oder andere Rechte sind abbedungen. Gerichtsstand für Mahnsachen für Handelsgeschäfte ist 72458 Albstadt.
6.4 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt. Die Abtretung von Ansprüchen von Käufern ist ausgeschlossen. Im Rahmen der Versteigerung erhobene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der rechtsgeschäftlichen Vorgänge und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gespeichert. Adressdaten dürfen auch zum Zwecke der Information über künftige Versteigerungen gespeichert werden, soweit dem nicht widersprochen wird. Weitere Informationen sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
6.5 Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine gültige Regelung die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.